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Nachricht vom Verkäufer
20. Feburar 2009 - 10.55 Uhr

Sehr geehrter Herr XXXX,

Sie haben die von mir gesetzte Rücksendefrist von 14 Tagen, beginnend am 5. Februar 2009, nicht eingehalten.

Ich habe den Fall meinem Anwalt vorgetragen. Mit der Rückerstattung des Geldes und der Tatsache, dass Sie es behalten haben, haben Sie der Rückabwicklung zugestimmt. Rechtlich stehen Sie damit in der Pflicht, mir den Artikel zurück zu senden.

Für die Rücksendung setze ich Ihnen letztmalig eine Frist und erwarte den Artikel bis Freitag, den 27.2.2009.

Alternativ biete ich Ihnen an, dass Sie mir den Kaufpreis von 115 Euro (inkl. Porto) per PayPal überweisen. Wenn das Geld auf meinem PayPal Konto eingegangen ist, sehe ich die Annahme, dass Sie das Windows behalten möchten, als bestätigt und dass die Sache damit zu unser beider Einverständnis abgeschlossen ist.

Ich möchte Sie bitten, die Angelegenheit nicht weiter hinauszuzögern und eine schnelle Lösung anzustreben. Wie ich eingangs unseres Mailwechsels schon betonte, lege ich keinen Wert auf einen Rechtsstreit, scheue mittlerweile aber auch nicht mehr davor zurück.

Mit freundlichen Grüßen,

XXXX

Ich war mittlerweile dezent angepisst ...

Nachricht vom Käufer
20. Feburar 2009 - 18.31 Uhr

Sehr geehrter herr,

da sie mir es angebiten haben, aber keinerlei adresse zu kommen liessen wegen der rücksendung ist e sja wohl sehr weit geholt wegen dem anderen was sie hier vorbringen.
also daher adresse und sie bekommen ihre software zurück, ich werde sie versenden per nachname an sie.
sollten sie damit nicht einverstanden sein, setzen sie sich mit ihren anwalt in verbindung und fragen sie ihm ob ich da falsch liegen könnte wegen der sendung per nachname, weil mir wurde dazu geraten. erbitte ihre adresse.

mfg.

Ja klar, er hatte die Adresse nicht. Putzige Ausrede.